{"id":998,"date":"2014-02-11T14:40:42","date_gmt":"2014-02-11T12:40:42","guid":{"rendered":"http:\/\/humanwirtschaftspartei.de\/?page_id=998"},"modified":"2019-12-08T04:06:10","modified_gmt":"2019-12-08T02:06:10","slug":"partei-statuten-geschaeftsordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/humanwirtschaftspartei.de\/?page_id=998","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsordnung"},"content":{"rendered":"\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Gesch&auml;ftsordnung f&uuml;r Parteitage<\/h3>\n\n\n\n<p>beschlossen auf dem 55. Bundesparteitag am 27. Oktober 2001<br>letzte Anpassung bez&uuml;glich einiger Verweise auf die Satzung am 15. August 2009<\/p>\n\n\n\n<p>1.&nbsp;Die Delegierten w&auml;hlen den Tagungsleiter, und zwei Stellvertreter in getrennten Wahlg&auml;ngen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Tagungsleiter sorgt f&uuml;r einen ordnungs- und satzungsgem&auml;&szlig;en Ablauf des Parteitages. Ihm steht das Hausrecht im Sitzungssaal zu.<br>Der Tagungsleiter und seine Stellvertreter sind f&uuml;r die Dauer des Parteitages immer auch stimmberechtigte Mitglieder in einer vom Parteitag eingesetzten Kommission.<br>Der Tagungsleiter enth&auml;lt sich w&auml;hrend der Aus&uuml;bung seines Amtes jeglicher Kommentare und pers&ouml;nlicher Meinungs&auml;u&szlig;erungen oder Bewertungen von Diskussionsbeitr&auml;gen.<br>Seine Rechte als Mitglied des Parteitages bleiben unber&uuml;hrt, bei eigenen Beitr&auml;gen zur Diskussion &uuml;bergibt er die Tagungsleitung an einen der Stellvertreter.<\/p>\n\n\n\n<p>2.&nbsp;Die Delegierten w&auml;hlen den Protokollf&uuml;hrer \/ die Protokollf&uuml;hrerin und eine dreik&ouml;pfige Mandatspr&uuml;fungskommission, die gleichzeitig als Stimmenz&auml;hler fungiert.<\/p>\n\n\n\n<p>3.&nbsp;Der Tagungsleiter stellt die ordnungsgem&auml;&szlig;e Einberufung gem&auml;&szlig; Satzung &sect;&nbsp;9 (2)<br>und die Beschlussf&auml;higkeit gem&auml;&szlig; Satz &sect; 12 IV (1) &ndash; des Parteitages fest und gibt diese Feststellung zu Protokoll.<br>Bei Widerspruch entscheidet der Parteitag.<\/p>\n\n\n\n<p>4.&nbsp;Die Delegierten beschlie&szlig;en &uuml;ber die vom Vorstand vorgelegte Tagesordnung.<br>Ein Antrag auf Ab&auml;nderung der Tagesordnung muss vor Eintritt in die Tagesordnung gestellt werden.<br>Ab&auml;nderungen der Tagesordnung w&auml;hrend der Tagung sind nicht mehr zul&auml;ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>5.&nbsp;Nach Anh&ouml;ren des Berichtes der Mandatspr&uuml;fungskommission entscheidet die Tagung &uuml;ber die G&uuml;ltigkeit der Mandate.<\/p>\n\n\n\n<p>6.&nbsp;Es werden nur Wortmeldungen<br>a) der Delegierten,<br>b) der Mitglieder des Parteivorstandes,<br>c) der stimmberechtigten Mitglieder des erweiterten Parteivorstandes,<br>d) und des Generalsekret&auml;rs<br>entgegengenommen.<br>Auf Antrag von einem Zehntel der Delegierten kann die Tagung mit Mehrheit beschlie&szlig;en, auch Nichtdelegierte, soweit sie Mitglieder der Partei sind, zu Wort kommen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>7.&nbsp;Wortmeldungen werden erst nach Er&ouml;ffnung der Aussprache entgegengenommen. Sie erfolgen durch Hochheben des Delegiertenausweises und auf Verlangen des Tagungsleiters unter Angabe des Namens und des Wohnortes. Die Tagungsleitung kann schriftliche Wortmeldungen verlangen, wenn der Tagungsablauf das erfordert. Die Tagungsleitung f&uuml;hrt eine Rednerliste.<br>Wortmeldungen von Nichtdelegierten m&uuml;ssen schriftlich unter Angabe des Namens und des Wohnortes erfolgen.<br>Die Redezeit betr&auml;gt f&uuml;r jeden Diskussionsredner f&uuml;nf und f&uuml;r jeden Antragsteller zehn Minuten. Diese Redezeit kann auf Antrag durch die Tagung ge&auml;ndert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>8.&nbsp;Die Tagung kann jederzeit auf Antrag zur Gesch&auml;ftsordnung die Rednerliste oder die Debatte schlie&szlig;en. Das Wort &rdquo;zur Gesch&auml;ftsordnung&rdquo; muss au&szlig;erhalb der Reihe der vorgemerkten Redner erteilt werden. Der Antragsteller darf noch nicht zum Thema gesprochen haben. Vor der Beschlussfassung teilt der Tagungsleiter die Liste der noch eingetragenen Redner mit.<br>Gesch&auml;ftsordnungsantr&auml;ge zu anderen Sachverhalten sind zul&auml;ssig.<br>Es erh&auml;lt nur der Antragsteller und nach Auswahl der Tagungsleitung einer der sich meldenden Redner gegen den Antrag das Wort.<\/p>\n\n\n\n<p>9.&nbsp;Pers&ouml;nlichen Richtigstellungen die h&ouml;chstens 3 Minuten dauern d&uuml;rfen, ist nach Schluss der Debatte stattzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p>10.&nbsp;Den Mitgliedern des Parteivorstandes und dem Generalsekret&auml;r kann jederzeit das Wort erteilt werden, soweit es zur sachlichen Aufkl&auml;rung und Richtigstellung notwendig erscheint. In diesem Falle betr&auml;gt die Redezeit h&ouml;chstens 3 Minuten.<\/p>\n\n\n\n<p>11.&nbsp;Antr&auml;ge zum Parteitag k&ouml;nnen stellen:<br>a) &nbsp;der Parteivorstand<br>b) die ordnungsgem&auml;&szlig; gew&auml;hlten Vorst&auml;nde der Landes-, Bezirks-, Kreis- und<br>Ortsverb&auml;nde<br>c) &nbsp;die Delegierten- oder Mitgliederversammlungen der Landes-, Bezirks- und<br>Kreisverb&auml;nde<br>d) &nbsp;die Mitgliederversammlungen der Ortsverb&auml;nde<br>e) &nbsp;die Mitglieder der Partei, wenn deren Antr&auml;ge von einem der Antragsberechtigten<br>unter a) bis d) unterst&uuml;tzt werden<br>f) &nbsp;vom Parteivorstand einberufene Tagungen<\/p>\n\n\n\n<p>12.&nbsp;Jeder Antrag mu&szlig; enthalten:<br>a) &nbsp;den genauen Wortlaut des Antrages,<br>b) &nbsp;die Begr&uuml;ndung des Antrages in &uuml;bersichtlicher Gliederung,<br>c) &nbsp;wenn der Antrag eine Resolution, eine Eingabe oder dergleichen betrifft, deren<br>Wortlaut,<br>d) &nbsp;die genaue Bezeichnung der Antragsteller zu b) bis f), bzw. die genaue Anschrift<br>des Mitgliedes zu e) mit Angabe von welchem Antragsberechtigtem zu a)bis d) der<br>Antrag unterst&uuml;tzt wird,<br>e) &nbsp;eine Abschrift des Protokolls der Sitzung oder Tagung oder der Versammlung, die<br>den Antrag oder die Unterst&uuml;tzung desselben beschlossen hat,<br>f) &nbsp;die Angabe, welcher Delegierte bzw. welches Parteimitglied den Antrag auf dem<br>Parteitag vertreten wird.<br>Alle Antr&auml;ge m&uuml;ssen sp&auml;testens 45 Tage vor Beginn des Parteitages in der Bundesgesch&auml;ftsstelle eintreffen.<br>Der Parteivorstand kann zu jedem Antrag seine Stellungnahme bekanntmachen.<\/p>\n\n\n\n<p>13.&nbsp;Weitergehende Antr&auml;ge werden zuerst abgestimmt, bei deren Annahme alle dazugeh&ouml;renden Antr&auml;ge entfallen.<br>Was ein weitergehender Antrag ist, stellt der Tagungsleiter fest, erhebt sich dagegen Widerspruch entscheiden die Delegierten des Parteitages.<\/p>\n\n\n\n<p>14.&nbsp;Der Parteitag kann f&uuml;r die Abkl&auml;rung von strittigen Antr&auml;gen und Sachfragen auf Antrag eine Parteitagskommission bilden.<br>Die Behandlung von Antr&auml;gen oder Sachfragen, die die eingesetzte Kommission abkl&auml;ren soll, wird bis zur Entscheidung der Kommission ausgesetzt.<\/p>\n\n\n\n<p>15.&nbsp;Antr&auml;ge werden den Mitgliedern 14 Tage vor dem Parteitag durch Rundbrief bekannt gemacht.<\/p>\n\n\n\n<p>16.&nbsp;Antr&auml;ge w&auml;hrend der Tagung sind schriftlich einzureichen. Sie m&uuml;ssen von 4 Delegierten unterschrieben sein und sich aus der Situation des Parteitages ergeben haben.<br>&Uuml;ber die Zulassung von Antr&auml;gen, die w&auml;hrend der Tagung gestellt werden, entscheiden die Delegierten des Parteitages.<br>Antr&auml;ge aus der Situation des Parteitages, die bereits beschlossene Antr&auml;ge ab&auml;ndern oder erg&auml;nzen, sind vom Tagungsleiter zur&uuml;ckzuweisen. Erhebt sich gegen die Zur&uuml;ckweisung eines Antrages Widerspruch, entscheiden die Delegierten des Parteitages &uuml;ber die Zulassung.<\/p>\n\n\n\n<p>17.&nbsp;Stimmberechtigt sind nur die Delegierten. Die Abstimmung erfolgt in der Regel durch Hochheben der Delegiertenkarte. Wird das Abstimmungsergebnis angezweifelt, so ist die Abstimmung zu wiederholen. Dabei sind die abgegebenen Stimmen zu z&auml;hlen. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<\/p>\n\n\n\n<p>18.&nbsp;Dem Antrag auf namentliche Abstimmung muss stattgegeben werden, wenn ein Drittel der Delegierten diesen Antrag unterst&uuml;tzt. Dem Antrag auf geheime Abstimmung ist stattzugeben, wenn er von vier Delegierten unterst&uuml;tzt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>19.&nbsp;Die von der Tagung eingesetzten Kommissionen verfahren grunds&auml;tzlich nach derselben Gesch&auml;ftsordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>Beschlossen vom 55. Bundesparteitag der Humanwirtschaftspartei am 27. Oktober 2001<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr Parteitage beschlossen auf dem 55. Bundesparteitag am 27. Oktober 2001letzte Anpassung bez\u00fcglich einiger Verweise auf die Satzung am 15. 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