19. März 2024

Finanzen & Ethik

Geld und Macht – das alte Lied?
Geld allein macht nicht glücklich…

…Aktien und Immobilien gehören auch noch dazu!

Rettet uns solcher Zynismus? Wohl kaum.

“Geld verdirbt den Charakter”, glauben viele Menschen und stellen sich damit selbst ein Armutszeugnis aus! Denn wer so denkt, wird kaum je zu Reichtum und Wohlstand gelangen, da die Kräfte des Unterbewußtseins alles daran setzen werden, dieses “Unheil” zu verhindern.

Dabei entspringt dieses Denken meistens einer vermeintlichen “Erfahrung”, denn Geld und Macht bilden seit Jahrhunderten und Jahrtausenden die beiden Seiten einer Münze, die “Ausbeutung” heißt. Und dennoch: diese Münze wird nicht durch “schlechten Charakter” geprägt, sondern durch ein System, das “leistungslose Einkommen” ermöglicht – und sogar für erstrebenswert hält!

Es gilt daher, zwischen erarbeitetem und leistungslosem Reichtum zu unterscheiden. Die HUMANWIRTSCHAFTSPARTEI passt immer auf, dass dieser Unterschied beachtet wird. Alle Gelder, die uns zufließen, werden ausschließlich für die Erreichung unserer politischen Ziele eingesetzt und niemals, um Zins- oder Spekulationsgewinne zu erzielen.

Wir werben offen und transparent für unsere Ideen und um die Geldmittel, die wir benötigen, um diese Ideen weiter verbreiten zu können. Alle Spenden beruhen auf dem Prinzip der freiwilligen Zuwendung, Gegenleistungen sind dabei ausgeschlossen. Alle eingehenden Gelder fließen, sofern die Spender nicht einen bestimmten Zweck genannt haben, dem Etat der Bundespartei zu und werden in Übereinstimmung mit unserer Satzung eingesetzt.

Die Grenzen der Spendeneinwerbung sind für uns dort, wo grundsätzliche moralische und politische Positionen unserer Partei berührt werden. Aus diesem Grund nehmen wir z.B. keine Spenden von Firmen an, die ihr Geld mit Rüstungs- oder Waffenproduktion verdienen. Außerdem nehmen wir in Übereinstimmung mit dem Parteiengesetz folgende Spenden nicht an:

  • Spenden von politischen Stiftungen und Parlamentsfraktionen
  • Spenden von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Institutionen und Unternehmen
  • Spenden von Unternehmen außerhalb Deutschlands
  • Spenden über 1000 EUR mit ausländischer oder 500 EUR mit unklarer Herkunft

Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft und ordnungsgemäß verbucht. Spenderinnen und Spender erhalten am Ende des Jahres eine Spendenbescheinigung, auf Wunsch auch schon vorher. Spendenbescheinigungen für Spenden bis 200,- Euro werden allerdings nur dann versandt, wenn es ausdrücklich gewünscht wird, da die Finanzämter bis zu dieser Größenordnung auch den Überweisungsbeleg oder Kontoauszug anerkennen.

Spenden werden von uns vertraulich behandelt. Persönliche Daten werden keinesfalls an Dritte weitergeben. In unserem Rechenschaftsbericht werden Spenden nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen, bei Beträgen über 10.000 EUR unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders.