19. März 2024

3.2. Steuerrecht

Freigeld und Freiland können ihre positiven Auswirkungen auf das Steuersystem eines Landes erst nach und nach entfalten, da das Steuerwesen ein „dirigistisches System“ ist, das durch die Gesetzgebung geschaffen wurde und nicht den Kräften des Marktes unterliegt. Sicher ist jedoch, dass die Steuerlast der Bevölkerung eines Freigeldlandes sinken wird, weil kostspielige Ressorts wie „Arbeit und Soziales“ (mit 45 % Platz 1 des gegenwärtigen Etats), Zinsendienst (15 %, Platz 2) und Rüstung (9 %, Platz 3) ihre Wichtigkeit nahezu komplett verlieren. Dies schafft die Voraussetzungen, unter denen die Entschuldung des Staates überhaupt erst denkbar wird.

Unser heutiges Steuersystem ist in vielerlei Hinsicht zu kompliziert, zu unübersichtlich, zu unsozial und nimmt zu wenig Rücksicht auf ökologische Belange. Die Umstrukturierung dieses Systems wird nach und nach erfolgen, im Einklang mit der voranschreitenden finanziellen Entlastung von Bürgern und Gemeinden. Dabei wird stärker als heute zwischen Abgaben, Gebühren und Steuern unterschieden werden.

„Abgaben“ sind Gelder, die die Menschen bezahlen, weil sie an einem funktionierenden Gemeinwesen interessiert sind. Die Verwaltung und ihre Angestellten, die Polizei und die Gerichtsbarkeit, Büchereien und Schwimmbäder – all’ dies wird über Abgaben (und zum Teil über Gebühren) finanziert. „Steuern“ sind in der HUMANWIRTSCHAFT nur diejenigen Zahlungen der Bürger, die diese wirklich selber „steuern“ können, beziehungsweise mit deren Hilfe gesellschaftlich erwünschtes Verhalten erreicht werden kann.

Die Entnahme von Dingen aus der Natur (Naturnutzungssteuer) und die Belastung der Natur (Naturbelastungssteuer) können so „gesteuert“ werden. Dadurch werden z.B. diejenigen Produkte Wettbewerbsvorteile haben, die mit geringem Rohstoffeinsatz in umweltschonenden Verfahren hergestellt werden und die zudem gut recyclebar sind.

Generell soll in der Zukunft das Verdienen weniger belastet werden als das Verbrauchen, also weniger die Einnahmen als die Ausgaben. Die einkommensbezogenen Abgaben werden auf ein Minimum zurückgefahren und Zug um Zug durch verbrauchsbezogene Steuern ersetzt, so dass die Menschen von „Verbrauchern“ zu „Gebrauchern“ der natürlichen Ressourcen werden.

Alle verbrauchsbezogenen Steuern sind auf mess- oder zählbare Mengen bezogen und lassen sich daher leicht ermitteln. Dadurch wird das neue Steuersystem einfach, logisch und leicht verständlich. Es wird alle Bürger gleichermaßen vom Verwaltungsaufwand und den Kosten entlasten, die mit dem heutigen Steuereinzug verbunden sind und Ungerechtigkeiten und Missbrauchsmöglichkeiten reduzieren.