5. Dezember 2024

2.2. Freiland

Der Handlungsbedarf

Die Erde ist Erbteil der gesamten Menschheit. Die Nutzung von Grund und Boden einschließlich der Bodenschätze ist Vorbedingung unseres Lebens.

Der Mensch ist darauf angewiesen, wie auf Wasser, Luft und Licht (Energie). Die Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten sind heute aber nicht für alle Menschen gleich, da eine Minderheit das Eigentumsrecht am Boden hat. Dies ermöglicht dieser Minderheit, von den Menschen ohne Land ein Entgelt zu fordern, die so genannte Bodenrente. Sie entsteht dadurch, dass der Boden unvermehrbar ist. Ihre Höhe ergibt sich aus der Nachfrage und ist unter anderem abhängig von Bodenqualität, Bevölkerungsdichte, Einkommensverhältnissen und Infrastruktur. Die Bodenrente zahlen alle Menschen, wie den Zins, in sämtlichen Preisen und besonders in den Wohnungsmieten.

Die Einführung eines sozialen Bodenrechts ist darum dringend geboten. Sie ist auch deshalb notwendig, weil sinkende Zinsen, als erwünschte Folge der Geldumlaufsicherung, ansonsten zu steigenden Bodenpreisen führen würden.

Die heutige Art der Grundsteuer, die nicht nur den Boden bewertet sondern auch die darauf errichteten Gebäude bietet keinen Anreiz, leer stehende Grundstücke zu bebauen oder sie der Gemeinde anzubieten. Deshalb sind die Verwaltungen gezwungen, erforderlichen Baugrund außerhalb des Ortes zu erschließen, obwohl innerstädtisch ausreichend Baugrund vorhanden wäre. Das führt zu einer größeren Zersiedelung der Landschaft und damit zu erhöhten Infrastrukturkosten. Außerdem wird dem Erwerb und der Zurückhaltung von Boden zu spekulativen Zwecken Vorschub geleistet und Investitionen in Neubauten werden erschwert.


Die Maßnahmen

Es ist ebenso ein Akt der sozialen Gerechtigkeit wie der wirtschaftlichen Vernunft, die Bodenrente – und auch die Erlöse aus den Bodenschätzen – der Allgemeinheit zugute kommen zu lassen. Zu diesem Zweck werden die heutigen Liegenschaftsämter zu Bodenämtern erweitert. Diese übernehmen folgende Aufgaben:

1. Sie stellen den Verkehrswert aller Grundstücke, also die erzielbare Bodenrente der Grundstücke ohne Gebäude, zum Zeitpunkt der Änderung des Bodenrechts fest.

2. Sie richten so genannte „Landesbodenfonds“ ein und verwalten diese treuhänderisch.

3. Sie kontrollieren jeglichen Bodenverkauf unter Berücksichtigung des staatlichen Vorkaufsrechtes und nehmen dieses im Regelfall wahr. Für den Verkaufspreis erhalten die Bodeneigentümer Staatsschuldscheine, deren Verzinsung analog zum jeweils aktuellen, durchschnittlichen Kapitalmarktzins schwankt. Die Finanzierungskosten sind durch die ständig fließende Bodenrente gedeckt.

4. Sie überschreiben die erworbenen Grundstücke an die Landesbodenfonds, welche sie mittels der Methode der „öffentlichen Ausschreibung“ zur Verpachtung, z.B. in Erbpacht, anbieten. Die Grundstücke gehen an diejenigen, welche die höchste Bodennutzungsgebühr (Pacht) bieten, jedoch erhalten die bisherigen Besitzer ein Vorpachtrecht, so dass sie die Grundstücke bei Bedarf weiterhin nutzen können.

5. Sie überprüfen in regelmäßigen Zeitabständen die Verkehrswerte der Grundstücke und passen die Bodennutzungsgebühr dem jeweiligen Nutzungswert an.

6. Sie verteilen die eingehenden Bodennutzungsgebühren. Diese werden zunächst dazu benutzt, die Grundschuld (Staatsschuldscheine) zu bedienen.

7. Sie zahlen nach Tilgung der Grundschuld die Bodennutzungsgebühren vollständig an Eltern, bzw. an die Erziehenden von Kindern, monatlich aus. Der Anspruch auf diese Zahlungen besteht „pro Kopf“ eines jeden Kindes und erlischt mit seiner Volljährigkeit.

8. Sie beschreiben die Auflagen für die Pächter, z.B. ökologische Forderungen, welche Industrie und Landwirtschaft einzuhalten haben.

Gebäude, Produktionsstätten und alles durch Arbeit Geschaffene bleiben Privateigentum.


Die Auswirkungen

  • Die Bodenspekulation wird ausgeschaltet.
  • Eltern oder Erziehenden wird der Unterhalt ihrer Kinder sehr erleichtert.
  • Das Angebot an nutzbarem Boden erhöht sich.
  • Baulücken in Ballungsgebieten werden geschlossen.
  • Leer stehende Häuser werden einer Nutzung zugeführt.
  • Es wird wirtschaftlich, Altbauten zu sanieren, anstatt sie abzureißen.
  • Die Zersiedelung der Landschaft wird gestoppt, weil das Wohnen selbst in den Städten wieder bezahlbar wird.
  • Die Erbauer von Gebäuden aller Art, insbesondere von Wohnhäusern, brauchen kein Geld mehr aufzuwenden für den Kauf eines Grundstücks. Damit wird es erheblich leichter, Wohneigentum zu erwerben oder zur Altersvorsorge ein Haus zu bauen.
  • Die Kommunen können Flächen ausweisen, die für Gemeinschaftseinrichtungen reserviert sind, so dass z.B. Schulen oder Kindergärten in optimaler Größe und an optimalen Standorten errichtet werden können.
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