Wer darf mitmachen:
- jeder Bürger/ jede Bürgerin, welche im Besitz des passiven Wahlrechts der Bundesrepublik Deutschland ist,
- jede Person, welche sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt,
- jeder Mensch, welcher die uns verbindenden und die für uns verbindlichen Werte Menschlichkeit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit vertreten und leben will.
Ausgeschlossen sind Personen, die
- in den letzten 10 Jahren für eine in einem Landes- oder Bundesparlament vertretene Partei in einem Parlament gewesen sind,
- die Gleichwertigkeit aller Menschen in Frage stellen, also Ideen vertreten, welche einer Gleichmachung, Benachteiligung oder Bevorzugung von bestimmten Menschen das Wort reden,
- selbst extremistische, menschenverachtende Anschauungen vertreten und/oder Parteien und Organisationen angehören, welche ausgrenzende Anschauungen vertreten.
allgemeine Bestimmungen:
- Die Teilnahme am Abgeordneten – Casting ist freiwillig.
- Jeder Teilnehmer handelt auf eigene Verantwortung.
- Eventuell entstehende Kosten werden von der HUMANwirtschaft nicht übernommen.
- Die Humanwirtschaft unterstützt die Kandidaten je nach regionalen Möglichkeiten logistisch bei der Überwindung der vom Gesetzgeber gestellten Hürden.
- Die Humanwirtschaft kann weder von, noch für die Kandidaten haftbar gemacht werden, ebenso haftet die Humanwirtschaft nicht für die Handlungen und Unterlassungen der Kandidaten.
- Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen und Anforderungen erfolgt eine regelmäßige Anpassung der Bedingungen.


