23. November 2024

3.4. Rechtswesen

Die Justiz wird entscheidend entlastet, weil es in einer Gesellschaft mit Vollbeschäftigung und allgemeinem Wohlstand viel weniger Anlass für wirtschaftlich und sozial bedingte Zivilprozesse sowie für Straftaten gibt.

Menschen, die sich frei und ungehindert ein lohnendes Leben aufbauen können, neigen in der Regel nicht zu kriminellen Handlungen. Die zivile Gerichtsbarkeit wird insbesondere in Streitigkeiten bezüglich
Arbeits-, Erbschafts-, Sozial-, Unterhalts- und Steuerrecht entlastet werden und damit erhält die Justiz den Raum für eine qualitative Weiterentwicklung des Rechtswesens.

Die Rechtspflege folgt dann wieder dem Grundsatz: Gleiches Recht für alle.

Die HUMANWIRTSCHAFTSPARTEI macht mit der Geldreform den Weg frei für einen radikalen Abbau von Gesetzen. Die Rechtspflege wird so gestaltet werden, dass sich die Bürger in ihren eigenen Rechtsangelegenheiten selbst sachkundig machen oder sich ohne große Kosten beraten und vertreten lassen können. Die Strafgesetzgebung soll so weiter entwickelt werden, dass Menschen, die sich strafbar gemacht haben, sich durch Wiedergutmachung rehabilitieren können.

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