Am 23.03.1933 trat der neu gewählte Deutsche Reichstag in der Berliner Kroll-Oper zusammen, um über das von der neuen Reichsregierung unter Adolf Hitler eingebrachte Ermächtigungsgesetz abzustimmen.
Der neu gewählte Deutsche Reichstag sollte de facto darüber abstimmen die gesetzgebende Gewalt vom Parlament auf die neue Reichsregierung zu übertragen. Somit sollte die neue Reichsregierung die Macht bekommen, Gesetze ohne Zustimmung des Parlaments zu beschließen.
In Wahrheit sollte der neue Reichstag regelrecht seine Selbstauflösung und die Abschaffung der Demokratie der Weimarer Republik beschließen.
Der neu gewählte Deutsche Reichstag umfasste 647 Abgeordnete.
Bei der letzten Reichstagswahl der Weimarer Republik vom 05.März.1933, erhielt die NSDAP 288 Sitze, die Deutsch-Nationale Volkspartei 52 Sitze, Zentrumspartei 73 Sitze, Bayrische Volkspartei 19 Sitze, SPD 120 Sitze, KPD 81 Sitze. Der Rest teilte sich auf in die Kleinparteien.
Bei der betreffenden Abstimmung fehlten 109 Abgeordnete verschiedener Fraktionen.
26 Abgeordnete der SPD waren inhaftiert oder geflohen.
81 Abgeordnete der KPD (die gesamte Fraktion) wurden vor der Abstimmung widerrechtlich verhaftet oder waren geflüchtet und untergetaucht.
Lediglich 94 Abgeordnete der SPD stimmten gegen das Ermächtigungsgesetz.
Der SPD- Fraktionsvorsitzende Otto Wels sprach die letzten freien Worte im Deutschen Reichstag.
„Leben und Freiheit kann man uns nehmen, die Ehre nicht.“
Was geschah vor dem Ermächtigungsgesetz?
Der Weg in die Diktatur!
Im Jahr 1929 erlebte die Welt einen Börsencrash und die darauffolgende Weltwirtschaftskrise mit Rekordarbeitslosenzahlen.
Ab dem Jahr 1930 wurde Deutschland nur noch mit sogenannten „Notverordnungen“ regiert.
Bei der Reichstagswahl vom 14.September.1930 erhöhte die NSDAP ihre Sitze von 12 Abgeordneten auf 107 Abgeordnete und wurde zweitstärkste Partei im Deutschen Reichstag.
Am 17.Oktober.1930 hielt der deutsche Schriftsteller Thomas Mann einen Appell an die deutsche Nation. „Die Rede an die Vernunft.“
Im Juli 1931 kam es in Deutschland zu einer Bankenkrise. Betroffen waren die Deutsche Bank, Darmstädter- und Nationalbank, Commerzbank, Berliner Handels Gesellschaft, Dresdner Bank und Rheinische Landesbank.
Am 11.Oktober.1931 wurde in Bad Harzburg die „Harzburger Front“ gegründet. Ein Zusammenschluss von NSDAP, Stahlhelmbund, Alldeutschen Verband, Reichslandbund, Adlige, Militärangehörige, Industrielle und der Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht.
Am 19.November.1932 unterzeichneten 20 Vertreter aus der Industrie, der Finanzwirtschaft und der Landwirtschaft sowie Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht einen Brief an Reichspräsident Paul von Hindenburg mit der Aufforderung Adolf Hitler zum Reichskanzler zu ernennen.
Unterzeichner waren: Hjalmar Schacht (Reichsbankpräsident), Friedrich Reinhardt ( Commerzbank und AEG), August Rosterg (Wintershall AG), Kurt Freiherr von Schröder ( Bankhaus J.H. Stein zu Köln), Fritz Beindorff (Pelikan AG und Deutsche Bank), Emil Helfferich (HAPAG), Franz Heinrich Witthoefft ( Commerzbank), Carl Vincent Krogmann (Hamburger Bank), Eberhard Graf von Kalckreuth (Reichslandbund), Erwin Merck ( Bankhaus Merck & Co zu Hamburg), Rudolf Ventzki (Maschinenfabrik Esslingen).
Am 04.Februar.1933 wurde durch Reichspräsident die Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit eingeschränkt.
Am 20.Februar.1933 kam es zu einem Geheimtreffen zwischen Adolf Hitler und 27 führenden deutschen Industriellen. Der Wahlkampf der NSDAP wurde mit einer Spende von 2 Millionen Reichsmark unterstützt. Unter anderem von Unternehmen wie BUBIAG, Demag, Telefunken, Osram, I.G. Farben, Bergbauverein, AEG sowie dem Reichsbankpräsidenten Hjalmar Schacht.
Am 22.Februar.1933 wurde die SA (Schutzabteilung der NSDAP) in den staatlichen Machtapparat eingebunden.
Am 28.Februar.1933 wurden durch Reichspräsident Paul von Hindenburg die Grundrechte der Weimarer Verfassung aufgehoben. Gleichzeitig wurden Eingriffe in die föderalistische Struktur vorgenommen und per Gesetz vom 31.März.1933 (Auflösung der Landtage) der Föderalismus abgeschafft. Ebenfalls wurde die Verhängung der Todesstrafe verschärft.
Am 22. März.1933 wurde das KZ Dachau als erstes KZ in Deutschland eingerichtet.
Am 29.März.1933 wurde per Gesetz die Verhängung der Todesstrafe rückwirkend auf die Zeit vom 31.Januar.1933 bis 28.Februar.1933 ausgedehnt.
Die Humanwirtschaftspartei möchte folgende
Reformvorschläge unterbreiten.
Unauflösbarkeit des Bundestages und aller sonstigen Parlamente auf Landes, Kreis und Kommunaler Ebene. Die Legislaturperiode aller Parlamente wird auf 2 Jahre festgelegt. Alle Parlamentsabgeordneten werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl auf gleicher Parlamentsebene ist nur einmal möglich. Alle zwei Jahre steht somit die Hälfte aller Abgeordneten zur Wiederwahl oder scheiden aus dem Parlament aus. (Anlehnung an den Wahlmodus des US-Kongress). Alle Parlamentswahlen finden einheitlich am 23. Mai statt.
Der 23.Mai wird zum Nationalfeiertag erhoben. Nach Artikel 146 des Grundgesetzes wird dem Wahlvolk eine neue Verfassung zur Abstimmung vorgelegt.
Direktwahl des Bundespräsidenten durch das Wahlvolk. (Eine Forderung die bereits 1969 erhoben wurde). Amtsdauer 4 Jahre mit einmaliger Wiederwahl möglich. Wahltag möge der 23. Mai sein.
Direktwahl aller Oberbürgermeister, Bürgermeister und der hauptamtlichen Magistratsmitglieder (Dezernate) durch das Wahlvolk. Amtsdauer 4 Jahre mit einmaliger Wiederwahl möglich. Wahltag am 23.Mai.
Direktwahl aller Landräte und Dezernate auf Landkreisebene durch das Wahlvolk. Amtsdauer 4 Jahre mit einmaliger Wiederwahl möglich. Wahltag am 23. Mai.
Direktwahl aller Ministerpräsidenten und Landesminister durch das Wahlvolk. Amtsdauer 4 Jahre mit einmaliger Wiederwahl möglich. Wahltag am 23. Mai.
Direktwahl des Bundeskanzlers und aller Bundesminister durch das Wahlvolk. Amtsdauer 4 Jahre mit einmaliger Wiederwahl. Wahltag am 23. Mai.
Direktwahl aller Parlamentspräsidenten auf allen politischen Ebenen. Amtsdauer 4 Jahre mit einmaliger Wiederwahl möglich. Wahltag am 23. Mai.
Ein Misstrauensvotum ist nach den neuen Regelungen überflüssig. Durch die Direktwahlen kann ein Parlament kein Misstrauensvotum gegenüber einer Regierung oder einem Regierungsmitglied mehr stellen. Auch kann ein Regierungschef egal auf welcher Ebene keine Entlassungen oder Ernennungen von Regierungsmitgliedern mehr vornehmen. Aller Regierungsmitglieder werden vom Wahlvolk direkt gewählt und nach 4 Jahren per erneuter Direktwahl im Amt bestätigt oder entlassen.
Einführung von Volksinitiativen und Referenden auf allen politischen Ebenen nach Schweizer Vorbild inklusive Aufnahme in eine neue Verfassung.
Unantastbarkeit der Grundrechte der Verfassung. Bürger- und Freiheitsrechte dürfen weder eingeschränkt noch abgeschafft werden. Eine Änderung von Verfassungsartikeln ist in Zukunft nur mit 2/3 Mehrheit durch das Wahlvolk möglich und nicht mehr durch das Parlament.
Eine Rückdatierung von Änderungen zu Gesetzen und Verfassungsartikeln ist verboten.
Verkleinerung des Deutschen Bundestages
Zu Zeiten des Deutschen Kaiserreiches von 1871 bis 1918 bestand der Deutsche Reichstag stets aus 397 Abgeordneten. Der letzte frei gewählte Deutsche Reichstag nach der Wahl vom 05.März.1933 bestand aus 647 Abgeordneten. Der erste gesamtdeutsche Bundestag von 1990 bestand aus 662 Abgeordneten. Der jetzige Bundestag nach der Wahl von 2021 besteht aus 736 Abgeordneten.
Bei 83 Millionen Einwohnern hat der Deutsche Bundestag 736 Abgeordnete. Auf einen Abgeordneten kommen somit 112.771 Einwohner.
Das Parlament der Philippinen hat 274 Abgeordnete bei 105 Millionen Einwohnern. Somit kommen auf 383.211 Einwohner jeweils 1 Abgeordneter.
Das Parlament des Iran hat 290 Abgeordnete bei 80 Millionen Einwohnern. Somit kommen auf 275.862 Einwohnern jeweils 1 Abgeordneter.
Bangladesch hat bei 207 Millionen Einwohnern, 350 Abgeordnete in seinem höchsten Parlament. Somit kommen auf einen Abgeordneten 591.428 Einwohner.
Das Parlament von Nigeria hat 360 Abgeordnete bei 81 Millionen Einwohner. Somit kommen auf 225.000 Einwohner jeweils 1 Abgeordneter.
Das Parlament von Pakistan hat 442 Abgeordnete bei 207 Millionen Einwohnern. Somit kommen auf 468.325 Einwohner jeweils 1 Abgeordneter.
Das Parlament von Vietnam hat 493 Abgeordnete bei 93 Millionen Einwohnern. Somit kommen auf 188.640 Einwohnern jeweils 1 Abgeordneter.
Der Kongress der USA hat 535 Abgeordnete bei 325 Millionen Einwohnern. Somit kommen auf 607.426 Einwohnern jeweils 1 Abgeordneter.
Das Parlament von Brasilien hat 594 Abgeordnete bei 207 Millionen Einwohnern. Somit kommen auf 348.484 Einwohnern jeweils 1 Abgeordneter.
Das Parlament von Ägypten hat 596 Abgeordnete bei 93 Millionen Einwohnern. Somit kommen auf 156.040 Einwohner jeweils 1 Abgeordneter.
Das Parlament der Türkei hat 600 Abgeordnete bei 83 Millionen Einwohnern. Somit kommen auf 138.333 Einwohner jeweils 1 Abgeordneter.
Das Parlament der demokratischen Republik Kongo hat 608 Abgeordnete bei 81 Millionen Einwohnern. Somit kommen auf 133.223 Einwohnern jeweils 1 Abgeordneter.
Das Parlament von Russland hat 620 Abgeordnete bei 144 Millionen Einwohnern. Somit kommen auf 232.258 Einwohner jeweils 1 Abgeordneter.
Das Parlament von Mexiko hat 628 Abgeordnete bei 129 Millionen Einwohnern. Somit kommen auf 205.414 Einwohnern jeweils 1 Abgeordneter.
Das Parlament von Äthiopien hat 667 Abgeordnete bei 105 Millionen Einwohnern. Somit kommen auf 157.421 Einwohnern jeweils 1 Abgeordneter.
Das Parlament von Indonesien hat 678 Abgeordnete bei 264 Millionen Einwohnern. Somit kommen auf 389.380 Einwohnern jeweils 1 Abgeordneter.
Das Parlament von Japan hat 707 Abgeordnete bei 126 Millionen Einwohnern. Somit kommen auf 178.217 Einwohner jeweils 1 Abgeordneter.
Das Parlament von Indien hat 795 Abgeordnete bei 1,3 Milliarden Einwohnern. Somit kommen auf 1,7 Millionen Einwohnern jeweils 1 Abgeordneter.
Die Humanwirtschaftspartei schlägt folgende Lösung vor.
Das Deutsche Kaiserreich hatte einen Bevölkerungszuwachs von 1871 (41 Millionen Einwohner) auf 68 Millionen Einwohner im Jahr 1914. Unabhängig vom Zuwachs der Bevölkerung blieb die Anzahl der Abgeordneten im Deutschen Reichstag von 1871 bis 1918 konstant gleich bei 397 Abgeordneten.
Das Deutsche Kaiserreich hatte im Jahr 1914 eine Fläche von 540.858 Km2.
Bei einer Fläche von 540.858Km2 und 397 Abgeordneten, kam auf 1.362Km2 jeweils ein Abgeordneter.
Die Bundesrepublik Deutschland hat eine Fläche von 357.588 Km2. Jeder Bundestagswahlkreis sollte unabhängig von seiner Einwohnerzahl stets eine gleiche Fläche von ca. 1.000 Km2 verfügen. Somit würde der zukünftige Deutsche Bundestag nur noch über 357 Abgeordnete verfügen.
Zulässigkeit von Parteien
In Zukunft soll nicht mehr der betreffende Wahlleiter auf Kommunal, Kreis, Landes oder Bundesebene über die Zulässigkeit von Parteien und Kandidaten entscheiden, sondern zentral nur noch das Bundesverfassungsgericht. Selbstverständlich dürfen Kandidaten und Parteien nicht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen.
Passives Wahlrecht
Das passive Wahlrecht können nur Kandidaten ausüben, welche über einen einwandfreien Leumund verfügen. Bei Vorstrafen können betreffende Kandidaten, das passive Wahlrecht nicht ausüben. Kandidaten müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und vor dem Wahltag konstant 4 Jahr lang ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Wird ein Abgeordneter während seiner Mandatszeit aufgrund einer Straftat rechtmäßig verurteilt, verfällt das Abgeordnetenmandat ab dem Tag der Urteilsverkündung. Die Immunität gegen Strafverfolgung während der Mandatszeit wird aufgehoben. Bei direkt gewählten Regierungsmitgliedern, Dezernenten, Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landräten, Ministerpräsidenten, Landesminister, Bundeskanzler, Bundesminister, Bundespräsident und Parlamentspräsidenten gilt die gleiche Regelung. Verstoßen Kandidaten und Mandatsträger mit ihren politischen Ansichten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verfällt das passive Wahlrecht.
Aktives Wahlrecht
Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und vor dem Wahltag konstant 4 Jahre lang seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Die Humanwirtschaftspartei lehnt eine Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre ab. Verstößt ein Wähler mit seinen politischen Ansichten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verfällt das aktive Wahlrecht.
Wahlführerschein
Die Humanwirtschaftspartei will einen „Wahlführerschein“ einführen. Jeder der in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht ausüben möchte, muss in Zukunft einen Wahlführerschein bestehen. Bei diesem Wahlführerschein müssen die zu Prüfenden Kenntnisse in deutscher Geschichte und Rechtskunde ablegen. Verstößt ein „Prüfling“ mit seinen politischen Ansichten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, wird kein Wahlführerschein ausgestellt. Der Wahlführerschein kann auch nachträglich entzogen werden.
Finanzgrundlage der Parteien
Die Parteien finanzieren sich aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen und der staatlichen Parteienfinanzierung. Für das Jahr 2021 erhielten 20 Parteien Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Von den insgesamt festgesetzten 200 Millionen Euro entfielen 192,7 Millionen Euro auf die acht Bundestagsparteien. Im Jahr 2020 erhielten die Bundestagsparteien Spenden in Höhe von ca. 12 Millionen Euro. An Gesamteinnahmen hatten die Parteien folgende Einnahmen zur Verfügung. SPD 160,8 Millionen Euro; CDU 151,1 Millionen Euro; Grüne 66 Millionen Euro; FDP 36,9 Millionen Euro; AfD 24,5 Millionen Euro; CSU 45,4 Millionen Euro; Linke 33,6 Millionen Euro und SSW 0,6 Millionen Euro. Insgesamt kamen alle Bundestagsparteien zusammen auf Gesamteinnahmen von fast 520 Millionen Euro.
Die Humanwirtschaftspartei schlägt vor, damit in Zukunft zwischen allen zugelassenen Parteien in Deutschland eine finanzielle Chancengleichheit besteht, sollen alle zugelassenen Parteien nur noch durch staatliche Mittel finanziert werden. Jegliche Form von Spenden an Parteien wird untersagt. Ebenfalls dürfen die Parteien in Zukunft keine Mitgliedsbeiträge mehr erheben. Die staatliche Parteienfinanzierung wird insgesamt auf 200 Millionen Euro festgesetzt. Derzeit gibt es in Deutschland fast 90 Parteien und Wählervereinigungen mit Wahlbeteiligung. Die Humanwirtschaftspartei schlägt diesbezüglich vor jede in Deutschland zugelassene Partei und/oder Wählervereinigung pro Jahr mit einem Budget von 2 Millionen Euro auszustatten. Die Parteien müssen nachweisen, dass sie an der politischen Willensbildung mitwirken und sich an Wahlen beteiligen.
Wahlbeteiligung bei der Sitzverteilung berücksichtigen
Die Wahlbeteiligung bei den letzten Bundestagswahlen betrug ca. 75 Prozent. Bei Landtagswahlen und Kommunalwahlen ist die Wahlbeteiligung oftmals noch niedriger. Erhält eine Partei bei einer Wahl zum Beispiel 30 Prozent der abgegebenen Stimmen, die Wahlbeteiligung aber nur bei 75 Prozent liegt. So werden von den erhaltenen Stimmen bei den zu vergebenen Sitzen 25 Prozent für jede Partei abgezogen. Somit bleiben so manche Sitze unbesetzt. Der aktuelle 20.te Deutsche Bundestag umfasst 736 Sitze. Bei einer Wahlbeteiligung von nur 75 Prozent würden 25 Prozent der Sitze abgezogen werden und blieben unbesetzt. Somit würde der aktuelle Deutsche Bundestag nur 552 Sitze umfassen.
die 299 Wahlkreise und damit 598 Abgeordnete könnten schon bleiben –>
http://wonachrichten.de/2022/07/05/soll-wahlbetrug-gesetzlich-verankert-werden/
Dazu könnte ein Familienwahlrecht kommen, damit auch Kinder (über ihre Eltern) eine Stimme bekommen.