14. November 2024

Notstandsgesetze – wie lange noch?

24. Juni 1968 Inkrafttreten der Notstandsgesetze – 2023 Abschaffung der Notstandsgesetze?

Mit der Einführung der Notstandsgesetze am 24 Juni 1968 wurde das Grundgesetz bereits zum 17.Mal geändert. Es sollte die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisenzeiten sicher stellen wie beispielsweise Naturkatastrophe, Aufstand, Krieg.

Kritik gegen das Inkrafttreten der Notstandsgesetze kam von den Gewerkschaften, der FDP, dem Sozialistischen Deutschen Studentenbund, dem Liberalen Studentenbund Deutschland und dem Kuratorium „Notstand der Demokratie“.

Es wurde Kritik geübt gegen die ungerechtfertigte Einschränkung der Grundrechte im Rahmen der Notstandsgesetze.

Gegen die Ausschaltung des Parlaments, die vom Notstand zur Notstandsdiktatur führt.

Gegen die Einschränkung der Presse- und Informationsfreiheit.

Bis zum Inkrafttreten der Notstandsgesetze hatte das Grundgesetz 158 Artikel.

Durch das Gesetz vom 24.Juni.1968 wurden 28 Artikel geändert, aufgehoben oder eingeführt.

Problematisch ist der eingeführte Artikel 87a. Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfall und im Spannungsfall die Befugnisse Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen.

Einschränkung der Berufsfreiheit Artikel 12.  Wehrpflichtige die nicht zum Wehrdienst heran zuziehen sind, können im Verteidigungsfall zum Schutz der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden. Kann im Verteidigungsfall der Bedarf an Arbeitskräften für bestimmte Bereiche nicht auf freiwilliger Basis gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs, die Ausübung der freien Berufswahl und Berufstätigkeit eingeschränkt werden.

Einschränkung der Freizügigkeit Artikel 11 Absatz 2. Dier Ausübung der Freizügigkeit im Bundesgebiet kann für Personen eingeschränkt werden, welche nicht in der Lage sind für eine ausreichende Lebensgrundlage selbst zu sorgen und somit der Allgemeinheit zur Last fallen.

Einschränkung des Brief-, Post und Fernmeldegeheimnisses und der Rechtsweggarantie.

Die Humanwirtschaftspartei mahnt an:

Es sollte stets die Selbstverpflichtung des Staates und aller Regierungen sein, eine Politik zu betreiben und zu fördern, die das friedliche Zusammenleben der Völker nicht stört und behindert, sondern stärkt.

Ebenfalls ist eine Politik anzustreben, welche im Inneren keine Aufstände und Krisen fördert.

Der Ausbau der sozialen Netze ist der beste Frieden im Inneren und Äußeren.

Die Bürger sind nicht Eigentum des Staates und seiner Regierungen.

Die Einschränkung der Freiheit und Freizügigkeit nach Artikel 11, Absatz 2 ist mit der Unantastbarkeit und staatlichen Gewährleistung der Menschenwürde nach Artikel 1 Grundgesetz nicht vereinbar. Es sollte für jeden Staat und seiner Regierungen beschämend sein, dass die Freizügigkeit und Freiheit abhängig ist von der finanziellen Lage des einzelnen Bürgers.

Die Einschränkung der freien Berufswahl und Berufstätigkeit im Krisenfall ist mit dem persönlichen Freiheitsstreben der Bürger ebenfalls nicht vereinbar. Die uneingeschränkte Ausübung der Grundrechte und aller Freiheitsrechte sollte stets Vorrang haben vor den Interessen des Staates und seiner Regierungen.

Der Staat als erster Diener seiner Bürger. Der Bürger als Kunde des Staates.

Die Humanwirtschaftspartei fordert:

Die absolute Unantastbarkeit der Grundrechte und Freiheitsrechte auch im Krisenfall.

Auch im Krisenfall gilt die freie Berufswahl und Berufstätigkeit der Bürger.

Keine Einschränkung des Brief-, Post und Fernmeldegeheimnisses im Krisenfall.

Einem Staat und seiner Regierungen sollten all seine Bürger auch gleich viel wert sein.

Die Grundbedürfnisse der Menschen nach sozialer Absicherung ist unantastbar und sollte eine staatliche Selbstverpflichtung sein.

Damit alle Bürger ein Grundmaß an Teilhabe und Teilnahme an der Gesellschaft genießen können und auch ein Grundmaß an Freiheit und Freizügigkeit jederzeit ausüben können, ist jeder Bürger von seiner Geburt bis zu seinem Tode mit einem monatlichen Grundeinkommen auszustatten.

Die Humanwirtschaftspartei fordert eine Bodenreform:

Grund und Boden gehört in die Hände der Allgemeinheit. Durch betreffende Gesetzesänderungen ist der Privatbesitz an Grund und Boden abzuschaffen.

Die Grundstückseigentümer werden im Verkehrswert ihrer Objekte finanziell entschädigt.

Die Humanwirtschaftspartei fordert eine Geldreform:

Die Humanwirtschaftspartei vertritt die Lehren des Sozialreformers Silvio Gesell nach Einführung einer umlaufgesicherten Währung mit Wertverfall in Form einer Umlaufgebühr. Der Rubel muss rollen. Thaler die musst wandern, von der einen Hand zur Nächsten. Mit diesen Maßnahmen wird eine Geldhortung unterbunden. Vorbild eines solchen Geldsystems ist die Brakteatenzeit von 1150 bis 1450 während der Zeit des Hochmittelalters und der Aufstieg der Hanse zum ersten europäischen Großunternehmen. Durch eine Aushebelung des Zinsmechanismus, brauchten die Menschen in England nur 14 Wochen im Jahr arbeiten um ihren Lebensunterhalt zu sichern und noch Werte für die Zukunft zu schaffen.

Wir wollen den Geldverkehr ethnischen Grundsätzen unterwerfen.

Der Einsatz von Geldmitteln zur Förderung der Rüstung und Krieg, sowie in Menschenhandel und Prostitution, Glücksspiele sowie der Einsatz von Geld zum spekulieren an den Börsen inklusive das spekulieren mit Lebensmitteln und Lebensmittelpreisen an den Börsen ist zu verbieten.

Natürliche Personen und juristische Personen (Unternehmen und Banken) welche Geldmittel zum Zwecke solcher genannten Ziele einsetzen sind zu bestrafen. Unternehmen sind dauerhaft die Gewerbezulassung zu entziehen.

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