Die Humanwirtschaftspartei fordert:
Am 2. Dezember.1949 verabschiedeten die Vereinten Nationen die UN-Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer.
Im Juni 2021 hatten nur 82 Staaten die Konvention ratifiziert. Darunter weder Deutschland noch Österreich oder die Schweiz.
Ein UN-Bericht von 2014 dokumentiert weltweit 40.177 Fälle von Menschenhandel aus 152 Ländern. Danach ist 1/3 der Opfer von Menschenhandel minderjährig. 70 Prozent der Opfer sind Frauen, die wenigsten Täter werden verurteilt.
Die internationale Arbeitsorganisation ILO schätzt für das Jahr 2012 die Zahl der Menschen in Zwangsarbeit auf weltweit über 20 Millionen Menschen.
Nach unbelegten Schätzungen von UNICEF praktizieren weltweit ca. 3-4 Millionen Kinder und Jugendliche Kinderprostitution. Wissenschaftlern zufolge könnten sogar bis zu 10 Millionen Kinder in Prostitution involviert sein.
Allein in Indien sind ca. 40 Prozent der Menschen in Prostitution minderjährig.
Gemäß dem Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter des europäischen Parlaments vom 3.Februar.2014, belaufen sich die Einnahmen aus der Prostitution weltweit auf etwa 186 Milliarden US-Dollar pro Jahr.
Ca. 80 Prozent aller weiblichen Drogenkonsumenten in Deutschland finanzieren sich ihre Drogensucht durch Prostitution.
Die Humanwirtschaftspartei fordert:
Eine Verschärfung der Gesetzeslage. Wer strafrechtlich in Bezug auf Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit und Kinderarbeit verurteilt wird sollte eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen.
Gleichzeitig wollen wir mit der Einführung des 2. Dezember als gesetzlichen Feiertag die Gesellschaft für dieses Thema sensibilisieren und den Opfern ein würdiges Andenken verschaffen.