In Folge des Beitrages vom 27.7. werden wir an dieser Stelle Vorschläge zur Steuer- und Finanzpolitik veröffentlichen.
Heute ein Ausblick in die HUMANwirtschaftliche Gesellschaft.
1. Der Handlungsbedarf
– Unser heutiges Steuersystem ist im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik zu einem der komplexesten Steuersysteme der Welt geworden und für den Bürger nicht mehr durchschaubar. Diese Vielgestaltigkeit hat es zu einem unübersichtlichem und unsozialem Monstrum gemacht. Durch zahlreiche Gesetze, Ausführungs-, Ausnahme- und Sonderbestimmungen, die sich oftmals überlappen, überschneiden und zum Teil sogar gegenseitig aufheben, ist heutzutage bei entsprechender Fachkenntnis ein fast legaler Steuerbetrug und Steuerhinterziehung möglich.
– Darum plädieren wir für eine völlige Umstrukturierung des heutigen Steuerwesens mit dem Ziel, dass es einfach und für alle verständlich ist und darüber hinaus zur Umwelt-, Lebens- und Zukunftssicherung beiträgt.
2. Die Maßnahmen
– Grundlegend sind zur Erneuerung des Steuerwesen gravierende Veränderungen nötig. Dies betrifft neben der gegenwärtigen Steuererhebungspraxis auch die damit beschäftigte bürokratisch verselbsständigte Verwaltung. Das heißt zum einen, an einem festgesetzten Stichtag müssen ALLE geltenden Steuer- und Abgabengesetze für ungültig, aufgehoben und außer Kraft gesetzt erklärt werden. Gleichzeitig ist der Verwaltungsapparat bedingungslos zu entflechten und zu verkleinern. Dies betrifft den Geltungsbereich des Bundes, der Länder und der Kommunen
– Anschließend wird eine neue Steuergesetzgebung eingeführt. Für jeden Bürger muss dann problemlos erkennbar sein, welche Steuern er zu zahlen hat und wo er durch Umwelt- und gesellschaftsbewußtes Handeln steuerlich belohnt werden kann.
– Die neuen Steuern sind von der Gemeinschaft stärker als Mittel zu gebrauchen, um in das gesellschaftliche Leben zu Gunsten der sozial Schwachen und der arbeitenden Menschen aber auch zum Zwecke des Umwelt- und Gesundheitsschutzes einzugreifen.
– Die Einkommenssteuer sowie die Mehrwertsteuer sind grundlegend neu auszurichten und in ihrem Sinn neu zu belegen. Die bisherige Praxis hat gerade diese beiden Steuerarten zu Strafsteuern für Leistungsträger und durch ihren Konsum die Wirtschaft ankurbelnden Menschen gemacht. In Zukunft soll nicht mehr das Verdienen als solches besteuert werden, sondern das übermäßige Verbrauchen der Ressourcen. Alle direkt einkommensbezogenen Steuern werden durch verbrauchsbezogene Steuern in dem Sinne ersetzt, dass die Bürger in unserem Land von “Verbrauchern” zu “Gebrauchern” der natürlichen Ressourcen werden.
– Steuerpolitik ist immer auch Sozial und Solidarpolitik. Eine Entlastung wohlhabender und besser verdienender Bürger auf Kosten der sozial Schwachen ist daher politisch unverantwortlich. Vielmehr haben diese Bürger im Rahmen der Solidargemeinschaft zur Wahrung des sozialen Friedens einen angemessenen steuerlichen Beitrag zu leisten. Des weiteren ist jedem Bürger ein steuerbefreiter Grundbedarf zu gewähren.
– Grundlegend zu beachten ist auf jedenfall, daß die Grundvoraussetzung für eine funktionierende Steuer- und Finanzpolitik eine stabile, umlaufgesicherte Währung ist. Um dies zu erreichen ist eine umfassende Geldreform unausweichlich.
– eine Besteuerung lebensnotwendiger Dinge und Vorgänge ist nicht statthaft.
3. Die neuen Steuerarten
Basis der neuen Steuerpolitik ist die mit der Währungsreform eingeführte DEMURAGE auf unser Geld genanntes Universaltauschmittel. Die sogenannte DEMURAGE ist eine Haltegebühr auf Geld und der wichtigste Bestandteil der Währungspolitik. Sie dient der Umlaufsicherung der Währung und wird auf alle Bar- und Giralgeldbestände erhoben. Zu zahlen ist sie immer vom aktuellen Benutzer des Geldes und von den Kontoeignern. Das durch die DEMURAGE eingezogene Geld verfällt und wird im Rahmen der Geldschöpfung in angepasster Gesamthöhe als “Grundeinkommen” gleichmäßig pro Kopf der Bevölkerung wieder ausgezahlt.
– Die neuen Steuern werden sich hauptsächlich in 4 Steuergruppen einteilen lassen.
a) Umweltsteuern, (Energie, Rohstoff, und Elementar- (Boden, Luft, Wasser))
b) Infrastruktursteuern (Vehrkehrssteuern),
c) Kapitalsteuern (Überschußsteuern (Vermögenszuwachs))
d) allgemeine Verbrauchssteuern
Grundsätzlich ist dabei zu sagen:
– Energie, Rohstoff und Elementarsteuern werden direkt zu Beginn der jeweiligen Nutzungs-, Produktions- oder Verbrauchskette erhoben. Diese sind also bereits in den dann jeweiligen Endverbrauchspreisen enthalten
– Infrastruktur- und Überschußsteuern werden direkt vom Bürger gezahlt. Jeder Bürger hat dazu eine öffentliche Steuererklärung über seine Einkommen, Vermögen und seine die Verkehrssteuer betreffenden gefahrenen Km abzugeben. Es gilt Familiensplitting.
– Die Handhabung der allgemeinen Verbrauchssteuern ist in etwa der heutigen Mehrwertsteuer entsprechend.
4. Die Steuern im Einzelnen
4.1. Die Umweltsteuern (Elementar- (Boden, Luft, Wasser), Energie und Rohstoffsteuern)
4.1.1. Die Energiesteuer
– Diese dürfte sich bei dem derzeitigen Energiebedarf als die Hauptsteuereinnahme heraus kristallisieren.
– Die Besteuerung würde beim Prozess der Energiegewinnung erfolgen und sich auf die Kilowattstunde Primärenergie beziehen.
– Neben einer Grundsteuer von x Cent pro kw/h müssen auch die mit je nach Art der Energiegewinnung verbundenen Folgekosten bei der Besteuerung mit einbezogen werden. ( z.B. Lagerung der beim Energiegewinnungsprozess anfallenden Abfälle, mögliche Folgekosten aus Unfällen und Havarien)
4.1.2. Die Rohstoffsteuer
– Diese kann als primäre Schutzsteuer für Umwelt und Ressourcen angesehen werden. Ihre Höhe sollte darum im wesentlichen von den Mengen der Vorkommen wie auch ihrer Bedeutung für uns und die kommenden Generationen bestimmt sein.
– Neben der Verbrauchsreduzierung und einem schonenden Umgang ist es ein weiteres Ziel dieser Steuern, die Wieder- und Mehrfachverwendung der gleichen Stoffe und entsprechende Entwicklungen neuer und sparsamerer Fertigungsmethoden anzuregen. Gleichzeitig wird durch diese Steuern die bisher bewusst geförderte Wegwerfmentalität der Verbraucher wieder reduziert, die Herstellung langlebiger Produkte gefördert und die Reparatur vieler Produkte wieder wirtschaftlich.
– Die Verrechnung und Einziehung der Rohstoffsteuer würde zu einem wesentlichen Teil bereits bei der Rohstofförderung erfolgen, zum anderen Teil bei den einzelnen Fertigungs-, Vertriebs- oder Verbrauchsstufen, damit auf jeder dieser Stufen eine Anregung zu alternativem Denken und Handeln gegeben ist.
4.1.3. Die Elementarsteuern (Boden, Luft, Wasser)
– Jeder Mensch hat das Recht Luft, Wasser und Boden uneingeschränkt zu Nutzen. Er hat aber nicht das Recht, diese zu Verschmutzen und Dritten einer Nutzung dauerhaft zu entziehen. Die uns zur Verfügung stehende Bodenoberfläche, Luft und die Wasserquellen sind ebenso begrenzt und unvermehrbar wie die Rohstoffe. Dies erfordert einen verantwortungsbewußten Umgang damit. Die Besteuerung dieser 3 Elemente soll eine übermäßige Inanspruchnahme unterbinden. Je höher der Verbrauch und eine damit verbundene Verschmutzung vom Wasser und Luft bzw. Versiegelung von Boden desto stärker die Besteuerung.
4.2. Infrastruktursteuer (Verkehrssteuern)
– Sie ersetzt die bisherige Kfz-Steuer, die Mineralölsteuer im Bereich der Kraftstoffe und Mautgebühren und dient der Verkehrs- und Transportregulierung sowie dem Ausbau und dem Erhalt der Infrastrukturen von Strasse, Schienen und Wasserwegen.
– Dazu werden alle Kraftfahrzeuge, (PKW, LKW, Schiffe, Schienenfahrzeuge, Flugzeuge) gemäß ihres Verbrauchs und der entstehenden Abgase in entsprechende Kategorien eingeteilt.
– Die Erhebung der Steuer erfolgt dann Höhe von x-Cent pro gefahrenen Km bei Privatkraftfahrzeugen entsprechend der Klasseneinteilung bzw. x-Cent pro gefahrenen Km mal zulässige Transporttonnage bei DienstPkw und Lkw entsprechend der Klasseneinteilung. Analog gilt dies ebenso bei beim Schiffs-, Bahn-, und Flugverkehr.
– Nicht in Deutschland zugelasssenVerkehrsmittel zahlen eine Km – gebundene Vignettengebühr.
– Durch Anhebung oder Senkung des je Kategorie geltenden entprechenden Steuersatzes können dann im Interesse der Allgemeinheit bestimmte Verkehrsarten eingeschränkt bzw. gefördert werden.
– Steuerliche Freibeträge werden für die als Werbungskosten zu rechnenden Km von und zur Arbeit gewährt. Dies gilt insbesonders dann, wenn die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist. Ein weiterer Freibetrag ist Haushaltsgebunden richtet sich nach der Anzahl im Haushalt lebenden Personen.
– Die Verrechnung erfolgt im Rahmen der Steuererklärung.
4.3. Kapitalsteuern
4.3.1. Die Überschußsteuer:
– Die Überschußsteuer ist eine Solidarsteuer und wird am Ende des individuellen Steuerjahres erhoben. Sie dient vorangig der Finanzierung sozialer und kultureller Aufgaben.
– Sie wird auf den Teil des Vermögenszuwachses fällig, welcher nach Abzug der laufenden Ausgaben und Investitionen vom Gesamtjahreseinkommen übrig ist. Als Einkommen gelten alle Einnahmen aus selbst- und unselbständiger Arbeit, Aktien, Erbschaften, Geldanlagen, Wertpapiere, Vermietung,Verkauf etc.
– Die Steuerhöhe beträgt mindestens 50% des verbliebenen Jahreseinkommens. Der Steuerzahler hat bis auf einen Pauschbetrag in Höhe der allgemeinen Lebenshaltungskosten seine weiteren Ausgaben zu belegen.
– Durch ein entprechendes Erwerbs- und Konsumverhalten bzw. Soziales Engagement (Schenkungen, Spenden) kann jeder Bürger den für sich größtmöglichen Nutzen aus seinem Einkommen ziehen und dabei diese Steuer sogar vermeiden. In diesem Sinne würde sie als ein wichtiger Baustein einer Geldumlaufsicherung fungieren.
4.4. allgemeine Verbrauchsteuer
– Diese entspricht weitestgehend der heutigen Mehrwertsteuer und wird auf alle Endprodukte gegenüber dem Verbraucher erhoben. Sie dient der Regulierung und Steuerung des Verbraucherverhaltens sowie dem Umwelt- und Gesundheitsschutz.
– Von der allgemeinen Verbrauchssteuer befreit sind Grundnahrungsmittel aus biologischer Produktion (z.B. Brot, Milch, Trinkwasser als solches) sowie handwerklich erbrachte Leistungen sofern diese nicht selbst ein gegenständliches Endprodukt darstellen.
– Danach erfolgt eine progressive Steigerung in 10 % Sätzen entsprechend des jeweiligen Produktsegments. Dabei gilt, je höher die ökologisch-und gesundheitlichen Bedenken gegenüber dem Produkt desto höher ist der Steuersatz.
– Da unter anderem Sucht- und Genußmittel (z.B. Tabak, Alkohol) durch die Steuerreform von ihren spezifischen Steuern befreit sind, sind Verbrauchssteuersätze von 500, 1000 und mehr % hierbei möglich und nötig.
5. Fazit
– Das neue Steuersystem wird für die Bürgerinnen und Bürger einfach, logisch und verständlich sein.
– Es wird alle Bürger, Arbeitnehmer, Selbständige und Unternehmer gleichermaßen von dem Verwaltungsaufwand und den Kosten entlasten, die mit dem heutigen Steuereinzug verbunden sind.
– Es belohnt sozialverantwortliches und ökologischens Handeln und Verhalten.
– Es wird Ungerechtigkeiten und Missbrauchsmöglichkeiten reduzieren.
– Es wird die Mitverantwortlichkeit aller Bürger, ob Verbraucher oder Produzent, vergrößern.
– Es wird Probleme wie “Schwarzarbeit” und Schattenwirtschaft zum Verschwinden bringen.