18. Oktober 2024

Feiertag!

Können sie sich vorstellen daß es in der Vergangenheit eine Zeit gab, in welcher es in jeder Woche neben dem Sonntag mindestens noch einen Feiertag gab? Das Zeitalter der Brakteaten, also das für so Finster gehaltene Mittelalter, beinhaltete bei einer täglichen Arbeitszeit von 5- 6 Stunden ca 90 Feiertage. In Worten: Neunzig! Ohne normale Sonntage!

Mit der Einführung des Zinsgeldes zum Beginn der Neuzeit wurden diese nach und nach abgeschafft. Verblieben ist ein klaerglicher Rest. Und auch an diesen wird permanent gerüttelt. Inklusive den Sonntagen, welche im Interesse des Kapitals zu Arbeitstagen gewendet werden sollen.

Humanwirtschaftliche Reformen werden diese Tendenz umkehren. Das Geld wird wieder zum Diener des Menschen und durch den Erhalt des vollen Arbeitsertrages verringert sich die tägliche Arbeitszeit enorm. Es öffnen sich auch wieder Räume für gemeinsame gesellschaftlich gestaltbare Tage. Feiertage!
Ob wir da auch wieder 90 Tage zusammen bekommen?

Unter dieser Rubrik werden wir bestehende Feiertage, auch regionale, vorstellen und Vorschläge für neue Feiertage machen.

Heute:

01.Juni. „Weltkindertag

Die Humanwirtschaftspartei fordert den 01.Juni. eines jeden Jahres zum bundesweit gesetzlichen Feiertag zu erheben.

Derzeit gibt es nur im Bundesland Thüringen am 20.September eines jeden Jahres einen gesetzlichen Feiertag für Kinder.

Dabei war es kein westeuropäisches Land, daß zum ersten Mal einen „Kindertag“ einführte. Es war die Türkei, die 1920 als erstes Land der Welt einen „Kindertag“ einführte. Zeitgleich mit der Staatsgründung.

Das Jahr 1979 wurde von den Vereinten Nationen zum „Jahr des Kindes“ erhoben.

In Österreich wird der „Weltkindertag“ bereits seit dem 20.September.1953 gefeiert.

In über 40 Staaten der Welt wird heute ein Internationaler Kindertag begangen.

Die Humanwirtschaftspartei möchte, daß am 01.Juni eines jeden Jahres, Kinder im ganzen Bundesgebiet kostenlos im Nah- und Fernverkehr reisen dürfen und ebenfalls kostenlosen Eintritt in allen öffentlichen Einrichtungen wie Zoologische Gärten, Schwimmbäder, Museen usw. genießen dürfen.

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