Können sie sich vorstellen daß es in der Vergangenheit eine Zeit gab, in welcher es in jeder Woche neben dem Sonntag mindestens noch einen Feiertag gab? Das Zeitalter der Brakteaten, also das für so Finster gehaltene Mittelalter, beinhaltete bei einer täglichen Arbeitszeit von 5- 6 Stunden ca 90 Feiertage. In Worten: Neunzig! Ohne normale Sonntage!
Mit der Einführung des Zinsgeldes zum Beginn der Neuzeit wurden diese nach und nach abgeschafft. Verblieben ist ein klaerglicher Rest. Und auch an diesen wird permanent gerüttelt. Inklusive den Sonntagen, welche im Interesse des Kapitals zu Arbeitstagen gewendet werden sollen.
Humanwirtschaftliche Reformen werden diese Tendenz umkehren. Das Geld wird wieder zum Diener des Menschen und durch den Erhalt des vollen Arbeitsertrages verringert sich die tägliche Arbeitszeit enorm. Es öffnen sich auch wieder Räume für gemeinsame gesellschaftlich gestaltbare Tage. Feiertage!
Ob wir da auch wieder 90 Tage zusammen bekommen?
Unter dieser Rubrik werden wir bestehende Feiertage, auch regionale, vorstellen und Vorschläge für neue Feiertage machen.
Heute:
06. Februar
Der internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung ist ein jährlich am 06.Februar begangener internationaler Aktionstag. Er soll auf das Schicksal von Mädchen und Frauen aufmerksam machen, an denen Genitalverstümmelungen vorgenommen wurden oder davon bedroht sind.
Weltweit sind mindestens 200 Millionen Mädchen und Frauen in 30 Ländern von Genitalverstümmelungen betroffen. Darunter 44 Millionen Mädchen unter 15 Jahren. Insgesamt 21 Länder beteiligen sich an Genitalverstümmelungen bei der Altersgruppe der 0 bis 14 Jährigen und 29 Länder bei der Altersgruppe der 15 bis 49 Jährigen.
In Deutschland sollen ca. 23.000 Mädchen und Frauen leben, die von Genitalverstümmelungen betroffen oder bedroht sind.
Bis zum 2030 sollen weltweit weitere 68 Millionen Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelungen bedroht sein, wenn es nicht gelingen sollte die Praxis zu beenden.
Die Humanwirtschaftspartei fordert:
Jeder der im Inland und Ausland an Genitalverstümmelungen gegenüber Mädchen und Frauen mitwirkt, sollte nach §226 (schwere Körperverletzung) bestraft werden. Das Strafmaß sollte auf 10 Jahre festgesetzt werden.
Jedes Opfer soll die Möglichkeit erhalten, auch den betreffenden Staat, welcher an Genitalverstümmelungen mitwirkt, vor einem internationalen Gerichtshof verklagen zu können. Der betreffende Staat hat Schadensersatz an die Opfer zu leisten.
Die Humanwirtschaftspartei wird alle Bemühungen unterstützten, die dazu führen, den 06. Februar zum internationalen Feiertag zu erklären.